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Laut Kirchenverfassung wird alle 6 Jahre von den Gemeindemitgliedern die Gemeindevertretung gewählt. Sie ist das Parlament der Gemeinde und besteht bei uns (seit November 2011) aus Die Gemeindevertretung hat aus ihren Mitgliedern
Das Presbyterium wählt aus seinen Mitgliedern das weltliche Oberhaupt einer Pfarrgemeinde,
Die Pfarrer (Mag. Sepp Lagger, Mag. Carsten Marx) sind "von Amts wegen" Das Presbyterium entscheidet über Ausschreibung der
Pfarrstelle und Pfarrerwahl, Investitionen Die Gemeindevertretung nimmt die Jahresberichte der Pfarrer entgegen und entscheidet über das Budget. |